Verbot für Versammlungen der Gegenseite scheint mehr als notwendig

Im Zusammenhang mit dem Auflagenbescheid der Gegenseite und deren damit verbundenen Unmut möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Gegenseite jetzt scheinbar bemüht ist zu relativieren. Auch versuchen sich die Organisatoren scheinbar von bisherigen öffentlichen Aufrufen zu Straftaten zu Distanzieren, um den gemachten Auflagenbescheid zu entschärfen. Hierbei handelt es sich jedoch um bloße Lippenbekenntnisse gegenüber der Versammlungsbehörde und Einsatzleitung der Polizei, die dazu dienen sollen ein mögliches Verbot aller Gegenveranstaltungen abzuwenden. So heißt es in der Berichterstattung der Schaumburger Nachrichten:

“Das Verbot dunkler Kleidung ist eine Vorgabe in dem 14-seitigen Schreiben, die bei Holz den Eindruck erwecken, „wir seien die Unruhestifter“. Der DGB wehrt sich dagegen, nur bis zum Thermalbad und nicht über die Bahnhofstraße zum Sportfest des VfL Bad Nenndorf gehen zu dürfen, der Teil des Bündnisses „Bad Nenndorf ist bunt“ sei. Die Organisatoren der friedlichen Protest, fühlen sich kriminalisiert, da ihnen unterstellt wird, die Bahnhofstraße blockieren zu wollen. „Unverschämt“, nennt Jürgen Uebel vom Bündnis diese Vermutungen.” (Quelle: Schaumburger Nachrichten vom 05.08.2010)

Die gemachten Behauptungen sind nachweislich falsch. Es wird nämlich nicht nur unterstellt, sondern sind diese kriminellen Bestrebungen auch belegbar. Wir brauchen dazu nur auf unsere Berichterstattung aus dem Frühjahr 2010 verweisen, um das Gegenteil belegen zu können. Exemplarisch möchten wir aufführen, dass wir über das Demokratieverständnis der GRÜNEN (hier nachlesen) informierten und in diesem Zusammenhang einen Artikel der Schaumburger Zeitung vom 23.04.2010 zitierten. Darin geben die GRÜNEN unmissverständlich zu erkennen, dass sie wider besseren Wissens bereit sind Straftaten zu verüben:

“Die Grünen in Niedersachsen haben sich auf ihrem Parteitag am letzten Wochenende in Northeim mit dem angekündigten Nazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf beschäftigt. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution zur Blockade von Nazi-Aufmärschen. Dies hat die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, die Schaumburger Abgeordnete Ursula Helmhold, mitgeteilt.” (Quelle: Schaumburger Zeitung vom 23.04.2010)

Es ist somit belegbar, dass Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers von den Organisatoren der Gegenseite toleriert, befürwortet und sogar selbst organisiert werden. Für alle Verantwortlichen Personen ist es bezeichnend, dass sie diese Tatsache bisher ignoriert, wenn nicht sogar gedultet haben. Auch vor wenigen Tagen gab es keine Anzeichen dafür, dass man bereits im Vorfeld das Durchführen der Angekündigten Straftaten zu unterbinden.

Wenn wir auch sonst jeder Person das Recht auf Versammlungsfreiheit zusprechen, so wehren wir uns gegen jeden, der glaubt uns das Recht auf Versammlungsfreiheit absprechen zu können. Es erscheint in diesem Fall also mehr als notwendig auf Missstände hinzuweisen und den Verantwortlichen die drohende Gefahr unmissverständlich vor Augen zu halten.

In ein Schreiben an Landkreis, Polizeibehörde und Innenministerium wurden daher die entsprechenden Behörden darauf hingewiesen, dass die Versammlungen der Gegenseite zu verbieten sind. Als argumentative Grundlage dienten hierbei die aggressiv kämpferische Aufrufweise der Gegenseite, welche einzig und allein darauf abziele eine andere Versammlung zu massiv zu stören und daher den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nicht verdiene. Weiter wird auf das Gefahrenpotential hingewiesen, welches die unterstützenden Gruppen mit sich bringen.

Unsere Rechtsabteilung machte auch darauf aufmerksam, dass die Verantwortung für Leib und Leben unserer Versammlungsteilnehmer am 14. August 2010 bei entsprechenden Behörden liegt. Auch wurde darauf hingewiesen, dass “sämtliche Personen, die an einer Verbotsunterlassung mitgewirkt haben, sich im Falle von Verletzungen oder gar Tötungen von Versammlungsteilnehmern des Trauermarsches ggf. wegen Unterlassung strafbar machen können.”

Von unserer Seite wurde somit alles Menschenmögliche unternommen, die Behörden auf die drohende Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Stadt Bad Nenndorf aufmerksam zu machen. Jetzt können wir nur abwarten, in welcher Form die Verantwortlichen darauf reagieren werden. Selbstverständlich werden wir weiter in diesem Zusammenhang berichten!

Für unseren interessierten Leser natürlich wie immer die zitierten Texte in voller Länge:

DGB klagt gegen Auflagen für Gegendemo

Bad Nenndorf (rwe). Der Deutsche Gewerkschaftsbund will die Auflagen für die Demonstrationen gegen den sogenannten Trauermarsch der Neonazis am 14. August in Bad Nenndorf nicht widerspruchslos hinnehmen. DGB-Sekretär Steffen Holz, der an dem Tag auch als Versammlungsleiter fungiert, kündigte in Bad Nenndorf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover an.

Damit ist der offizielle Anmelder aus dem Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ nicht alleine. Auch die Gegenseite, die rechtsextremen Veranstalter des ominösen „Trauermarsches“, will mit einem Eilantrag juristisch gegen die Einschränkungen vorgehen (siehe Bericht unten). Mit einer Entscheidung in dieser Sache ist frühestens am kommenden Dienstag zu rechnen. „Das Gericht hat uns bis Montag zu einer Stellungnahme aufgefordert“, sagt Klaus Heimann, Sprecher beim Landkreis Schauburg, der als Versammlungsbehörde die Genehmigungen erteilt hat. Zu dem Verfahren, das der DGB anstrengen will, kann Heimann sich nicht äußern. „Davon weiß ich noch nichts“, sagte er gestern Nachmittag. Eine für denv heutigen Freitag anberaumte Pressekonferenz des Landkreises und der Polizei wurde abgesagt und verschoben. Die Sicherheitslage müsse überprüft und neu bewertet werden, so Heimann. Genaueres werde nächste Woche mitgeteilt.

In jedem Fall gehen die Behörden davon aus, dass mindestens 1000 Nazis dem Aufruf folgen dürften, gut 200 mehr als 2009. Aufseiten der Gegendemonstration wird mit 2000 Teilnehmer gerechnet nach offiziell 1200 im Vorjahr. Wie viele davon dem gewaltbereiten linken Lager zugeordnet werden können, lasse sich nicht genau sagen, so Heimann.
Die Auflage an den DGB sieht vor, ein Zusammengehen von Gruppen in dunkler, suggestiv bedrohlich und militant wirkender Kleidung zu vermeiden. Das diene auch der Sicherheit der Teilnehmer, begründet Heimann den Wunsch, „schwarze Blöcke“ zu vermeiden.

Das Verbot dunkler Kleidung ist eine Vorgabe in dem 14-seitigen Schreiben, die bei Holz den Eindruck erwecken, „wir seien die Unruhestifter“. Der DGB wehrt sich dagegen, nur bis zum Thermalbad und nicht über die Bahnhofstraße zum Sportfest des VfL Bad Nenndorf gehen zu dürfen, der Teil des Bündnisses „Bad Nenndorf ist bunt“ sei. Die Organisatoren der friedlichen Protest, fühlen sich kriminalisiert, da ihnen unterstellt wird, die Bahnhofstraße blockieren zu wollen. „Unverschämt“, nennt Jürgen Uebel vom Bündnis diese Vermutungen.

Die Strecke der Nazis vorher zu kreuzen, ist für den Landkreis undenkbar. Ein direktes Aufeinandertreffen müsse ausgeschlossen werden, betont Heimann. „Wir haben hier jetzt eine Größenordnung erreicht, da ist allerhöchste Vorsicht geboten.“

Rückenwind erhielt der DGB gestern von der Landtagsfraktion der Grünen. Deren rechtspolitischer Sprecher Helge Limburg kritisierte, dass die Auflagen die Möglichkeiten für friedliche Proteste massiv einschränkten. Das Verbot schwarzer Kleidung, die restriktiven Vorgaben und auch die Einzelprüfung der DGB-Ordner nannte er „völlig überzogen“. Die Proteste seien friedlich gewesen, so Limburg. Die öffentlichen Wahrnehmung vor angeblichen Gewalttätern schürten unnötig Angst und Misstrauen“. (Quelle: Schaumburger Nachrichten, 05.08.2010)

Nazi-Aufmärsche in Bad Nenndorf blockieren

Landkreis (rd). Die Grünen in Niedersachsen haben sich auf ihrem Parteitag am letzten Wochenende in Northeim mit dem angekündigten Nazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf beschäftigt. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution zur Blockade von Nazi-Aufmärschen. Dies hat die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, die Schaumburger Abgeordnete Ursula Helmhold, mitgeteilt.

Als Beispiel sehen die Grünen, dass im Februar dieses Jahres in Dresden viele Tausend Menschen den geplanten größten europäischen Nazi-Aufmarsch blockiert und somit erfolgreich verhindert haben. Dieses “Rezept” soll nun auch am 14. August in Bad Nenndorf zur Anwendung kommen. Helmhold: “Es wichtig, nicht tatenlos zuzusehen, wenn 60 Jahre nach dem größten Verbrechen der Geschichte Nazis durch unsere Straßen marschieren und hetzen.” Helmhold ruft dazu auf, wie in den Vorjahren das Bündnis gegen den Nazi-Aufmarsch zu stärken und sich an friedlichen Protesten zu beteiligen. (Quelle: Schaumburger Zeitung , 23.04.2010)


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