In einem aktuellen Flugblatt wird die Schauburger Bevölkerung jetzt über die genauen Hintergründe der Terminverlegung informiert. Auf Grund unserer Argumente erhielten wir vor wenigen Tagen von der Meldebehörde positive Nachricht, daher wurde die Anmeldung für den 7. August 2010 jetzt entgültig zurück gezogen. Anfang der Woche bestägte der Anmelder dies der Versammlungsbehörde.
An dieser Stelle muss erneut gesagt werden, dass den Verantwortlichen der Gegenseite wegen zahlreichen Misserfolgen jedes Mittel recht ist den Trauermarsch zu verhindern und/oder dessen Teilnehmer bei der Bevölkerung in Misskredit zu bringen. So hatte man beispielsweise alles auf die bloße Behauptung gesetzt, dass der Grund für die beabsichtigte Terminverlegung die Motivation habe in Bad Nenndorf eine Ersatzveranstaltung für den verbotenen “Rudolf Heß Gedenkmarsch” zu schaffen. Eine Nachfrage bei uns hätte gereicht, um Klarheit zu schaffen. Weder Presse noch Gegenseite haben diese Möglichkeit genutzt, dies zeigt umso mehr, dass man sehr wohl um den mangelnden Wahrheitsgehalt dieser Behauptung wusste. Weiterlesen »