OVG-Einscheidung: Trauermarsch bleibt erlaubt, das komplette Verbot der DGB-Krawalldemo wurde aufgehoben

13.08.2010 admin Gespeichert in Gegenseite, Rechtsabteilung, Wichtige Information! Kommentare deaktiviert

Soeben erhielten wir die Nachricht vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass trotz aller Bemühungen der Gegenseite der Trauermarsch zum alliierten Folterlager Wincklerbad weiter erlaubt bleibt. Das komplette Verbot der DGB-Krawalldemo wurde aufgehoben. Als Höchstmaß der Versammlungsfreiheit bewilligte das Gericht der Gegenseite lediglich eine stationäre Kundgebung. Laut unserer Auffassung ist dieser Schritt zu befürworten, da so die drohende Gefahr für Leib und Leben der Nenndorfer Bürger und Trauermarsch-Teilnehmer gebannt werden kann. Weiterlesen »

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Hinweis zur Rechtslage: Landkreis legt Beschwerde ein / DGB klagt auch

13.08.2010 admin Gespeichert in Gegenseite, Rechtsabteilung, Wichtige Information! Kommentare deaktiviert

paragraph Wie nicht anders zu erwarten war, haben DGB und das Versagerbündnis um Jürgen Übel gebetsmühlenartig den Landkreis angefleht gegen den Beschluss vom verwaltungsgericht Hannover Rechtsmittel einzulegen. Daher entscheidet das OVG Lüneburg im Laufe des Abends erneut. Vorsorglich hat unserer Rechtsabteilung bereits das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sollte es heute aben erneut zu einem Verbot des Trauermarsches kommen, ist der Weg nach Karlsruhe frei. Diese Entscheidung wird allerdings in den frühen Morgenstunden verkündet.

Sollte es also heute Abend erneut ein Verbot geben, so bitten wir Euch morgen früh die Rechtslage auf der Netzseite, bzw. über das Infotelefon zu prüfen und ggf. zu erfragen. Wir werden umgehend alle Entscheidungen sofort veröffentlichen. Das letzte Wort wird definitiv in Karlsruhe gesprochen, lasst euch also nicht beirren. Organisiert weiterhin die Anreise und vergesst die helle Kleidung nicht.

Am 14. August gilt es der Opfer alliierter Kriegs- und Nachkriegsverbrechen zu gedenken und die Täter erneut beim Namen zu nennen!

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VERBOT AUFGEHOBEN: Trauermarsch findet statt, Gegenseite bleibt weiter verboten

12.08.2010 admin Gespeichert in Rechtsabteilung, Wichtige Information! Kommentare deaktiviert

weisse_hemden Soeben erhalten wir die Nachricht, dass unsere Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich war und das Verbot für den Trauermarsch aufgehoben wurde. Erfreulicherweise bleibt der Krawallaufzug der gefährlichen Linksextremisten vorerst verboten.

Informiert bitte Freunde und Kameraden über die Neuigkeiten! Organisiert für den 14. August 2010 die Anreise in die niedersächsiche Kurstadt! Denkt an die Auflagen im Bezug auf die dunkle Kleidung und vergesst daher die weißen Hemden nicht… Weiterlesen »

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Am 14. August 2010 aktuelle Infos aus der Kurstadt erhalten

11.08.2010 admin Gespeichert in Rechtsabteilung, Wichtige Information! Kommentare deaktiviert

infonummer Wir geben bekannt, dass es am 14. August 2010 aktuelle Infos aus der Kurstadt geben wird. Diese werden wir in Form von Kurznachrichten und Bildern an dieser Stelle veröffentlichen. Für mobile Empfangsgeräte haben wir ein Alternativangebot mit kürzeren Ladezeiten eingericht. Dieses ist unter http://aktuelles.trauermarsch.info abrufbar!

Auch ist das Infotelefon ist weiter unter 0152 – 082 930 59 erreichbar, für eventuelle Fragen steht dann auch unsere Rechtsabteilung zur Verfügung.

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Trauermarsch und Gegendemonstration vom Landkreis verboten

11.08.2010 admin Gespeichert in aus den Medien, Gegenseite, Rechtsabteilung, Wichtige Information! Kommentare deaktiviert

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass der Landkreis Schaumburg auf der heutigen Pressekonferenz das Verbot von Trauermarsch und Gegendemonstration verkündigte. Grund für das Verbot sei “die deutlich verschärfte Sicherheitslage in der Kurstadt”.  So heißt es in der Berichterstattung des NDR:

“Die Neonazi-Demonstration und auch die Gegendemonstration am Sonnabend in Bad Nenndorf sind verboten worden. Der zuständige Landkreis Schaumburg nannte als Grund die deutlich verschärfte Sicherheitslage in der Kurstadt. Nach Angaben des zuständigen Polizeidirektors gebe es sichere Erkenntnisse, dass sowohl aus dem rechten wie dem linken Spektrum viele gewaltbereite Demonstranten nach Bad Nenndorf kommen wollten. Zudem stünden der Polizei nicht genügend Kräfte zur Verfügung, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren.”  (Quelle: NDR, 11.08.2010 – 12.29 Uhr)

Nachdem sich die Versammlungsbehörde den großen Fehler erlaubte und der Gegenseite einen Streckenverlauf genehmigte, dem sie dem Gedenkbündnis zuvor untersagte, schien ein Verbot die einzige Möglichkeit gewesen zu sein um einen weiteren juristischen Rückschlag zu verhindern. Auch ist es gängige Praxis die eventuellen Versammlungsteilnehmer einer Demonstration mit einem Verbot zu verunsichern.

Aus rechtlichen Gründen müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass eine Anreise bei aktueller Sachlage nicht erfolgen darf. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, werden wir wieder berichten. Wir weisen darauf hin, das unsere Rechtsabteilung bereits an einer Klage gegen das Verbot arbeitet. Unsere Anwälte sind sich sicher, dass wegen der mehr als dürftigen Argumentation des Landkreises ein Verbot vor Gericht keinen Bestand haben wird. Schaut also öfter mal auf die Aktionsseite.

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Rechtslage ungewiss? Gewiss nicht!

11.08.2010 admin Gespeichert in Gegenseite, Rechtsabteilung Kommentare deaktiviert

tauziehen Während die Versammlungsbehörde des Landkreis Schaumburg nach einem Ausweg für ihren eigenen Fauxpas zu suchen scheint, schreibt die Systempresse bereits von einem möglichen Verbot des Trauermarsches am kommenden Sonnabend. Gut gebrüllt Löwe, nur nicht ganz zutreffend!

Bereits in den vergangenen Jahren brachte sich die Versammlungsbehörde selbst in die ein oder andere Zwickmühle. So wurden mit Hilfe der Polizeieinsatzleitung beispielsweise die Teilnehmer des Trauermarsches in weiße Hemden gesteckt, um so ein Gedenken in dunkler Kleidung zu unterbinden. Der gewünschte Effekt „das trauern den Nazis so unattraktiv wie möglich zu gestalten“ blieb jedoch aus, stattdessen hagelte es Beschwerden, da man sich an die SA in den Anfängen der 30er Jahre erinnert fühlte. Der erhoffte Erfolg der Aktion, die friedlichen Versammlungsteilnehmer grundlos zu provozieren, blieb aus. Das es diese Niedertracht dem Ansehen des Trauermarsches nicht schaden konnte, scheint jetzt auch die Schaumburger Versammlungsbehörde in diesem Jahr schmerzlichst feststellen zu müssen. Denn prognostiziert werden vom Landkreis in diesem Jahr über 1000 „Neonazis“. Weiterlesen »

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Erörterungstermin am 10.08.2010 vor dem Verwaltungsgericht Hannover

10.08.2010 admin Gespeichert in aus den Medien, Gegenseite, Rechtsabteilung Kommentare deaktiviert

paragraph Für den heutigen Tag wurde vom Verwaltungsgericht Hannover ein Erörterungstermin anberaumt. Dabei wird nach Schilderung der Sach- und Rechtslage den klagenden Parteien Gelegenheit gegeben die eigene Sicht der Dinge vorzutragen. Da wir bereits in der Begründung der eingereichten Klage (wir berichteten), in einem weiteren Schreiben an Landkreis und Polizeibehörde (wir berichteten), sowie in zahlreichen Telefonaten unseren Standpunkt darstellten, war eine persönliche Anwesenheit unserer Rechtsabteilung bei diesem Termin nicht notwendig.

Besonders interessant dürfte an diesem Rechtsstreit jedoch die Entscheidung im Bezug auf den Streckenverlauf  sein, denn der Gegenseite wurde ein Streckenabschnitt genehmigt, welcher dem Gedenkbündnis Bad Nenndorf zuvor untersagt wurde. Im Bezug auf den beschriebenen Sachverhalt berichtet der NDR und benennt dabei bereits die gemachen Fehler der Versammlungsbehörde: Weiterlesen »

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Verbot für Versammlungen der Gegenseite scheint mehr als notwendig

6.08.2010 admin Gespeichert in aus den Medien, Gegenseite, Rechtsabteilung Kommentare deaktiviert

Im Zusammenhang mit dem Auflagenbescheid der Gegenseite und deren damit verbundenen Unmut möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Gegenseite jetzt scheinbar bemüht ist zu relativieren. Auch versuchen sich die Organisatoren scheinbar von bisherigen öffentlichen Aufrufen zu Straftaten zu Distanzieren, um den gemachten Auflagenbescheid zu entschärfen. Hierbei handelt es sich jedoch um bloße Lippenbekenntnisse gegenüber der Versammlungsbehörde und Einsatzleitung der Polizei, die dazu dienen sollen ein mögliches Verbot aller Gegenveranstaltungen abzuwenden. So heißt es in der Berichterstattung der Schaumburger Nachrichten: Weiterlesen »

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Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht!

3.08.2010 admin Gespeichert in Rechtsabteilung Kommentare deaktiviert

paragraph Letzte Woche ließ uns die Versammlungsbehörde den Auflagenbescheid für den 14. August zukommen. Da es in den vergangenen Jahren nicht zu dem gewünschten Verbot unserer Versammlung gereicht hat, lässt man es sich das Verfassen unsinniger Inhalte dennoch nicht nehmen. Wir haben mit unserer Rechtsabteilung den Auflagenbescheid ausgiebig geprüft und eine Klage gegen die vorliegenden Auflagen scheint mehr als notwendig.

Aufgrund verschiedener Inhalte, welche eine Beschneidung unserer Versammlung darstellen, wurde heute beim Verwaltungsgericht Hannover Klage eingereicht. Klagepunkte in diesem Jahr sind bspw. eine zeitliche Beschränkung, das willkürliche Kürzen des Streckenverlaufes und nicht erneute Einschränkungen im Bezug auf den Einsatz der Lautsprecheranlage. Auch muss in diesem Jahr durch ein Gericht geklärt werden, wie die Kleiderauflage (unbedingt lesen!) zu verstehen und auszulegen ist.

Wir kündigen bereits jetzt an, dass wir uns notfalls auch durch die Instanzen klagen werden, sollte das Verwaltungsgericht nicht mit einem zufriedenstellenden Beschluss unserem Antrag folgen. Sobald wir Neuigkeiten zum Rechtskampf haben, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen! Beachtet bis dahin bitte die vorhandenen Verhaltenshinweise,sowie Informationen zur Anreise, Wetter und Kleidung.

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