An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass der Landkreis Schaumburg auf der heutigen Pressekonferenz das Verbot von Trauermarsch und Gegendemonstration verkündigte. Grund für das Verbot sei “die deutlich verschärfte Sicherheitslage in der Kurstadt”. So heißt es in der Berichterstattung des NDR:
“Die Neonazi-Demonstration und auch die Gegendemonstration am Sonnabend in Bad Nenndorf sind verboten worden. Der zuständige Landkreis Schaumburg nannte als Grund die deutlich verschärfte Sicherheitslage in der Kurstadt. Nach Angaben des zuständigen Polizeidirektors gebe es sichere Erkenntnisse, dass sowohl aus dem rechten wie dem linken Spektrum viele gewaltbereite Demonstranten nach Bad Nenndorf kommen wollten. Zudem stünden der Polizei nicht genügend Kräfte zur Verfügung, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren.” (Quelle: NDR, 11.08.2010 – 12.29 Uhr)
Nachdem sich die Versammlungsbehörde den großen Fehler erlaubte und der Gegenseite einen Streckenverlauf genehmigte, dem sie dem Gedenkbündnis zuvor untersagte, schien ein Verbot die einzige Möglichkeit gewesen zu sein um einen weiteren juristischen Rückschlag zu verhindern. Auch ist es gängige Praxis die eventuellen Versammlungsteilnehmer einer Demonstration mit einem Verbot zu verunsichern.
Aus rechtlichen Gründen müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass eine Anreise bei aktueller Sachlage nicht erfolgen darf. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, werden wir wieder berichten. Wir weisen darauf hin, das unsere Rechtsabteilung bereits an einer Klage gegen das Verbot arbeitet. Unsere Anwälte sind sich sicher, dass wegen der mehr als dürftigen Argumentation des Landkreises ein Verbot vor Gericht keinen Bestand haben wird. Schaut also öfter mal auf die Aktionsseite.